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Es ist angezeigt, bei Pflanzenschutzmitteln die Verwendung von Faltetiketten zu erlauben sowie bei Kleinpackungen die Möglichkeit vorzusehen, der Packung das Etikett in Form eines Merkblatts beizulegen. Für Faltetiketten sollten die Vorschriften über die Aufmachung von Faltetiketten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gelten.
Ist dabei ein Pflanzenschutzmittel angewendet worden und ist es auf Grund der Größe des Etiketts nicht möglich, alle nach Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sieht die Verwendung von Faltetiketten nur dann vor, wenn die allgemeinen Vorschriften für die Anbringung von…
Das physische Etikett kann als Faltetikett gestaltet werden. In diesem Fall findet Anhang I Abschnitt 1.2.1.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechend…
Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die sachgemäße Verwendung eines Pflanzenschutzmittels die Befolgung der Grundsätze des integrierten…
Das Etikett eines Pflanzenschutzmittels darf keine irreführenden Angaben enthalten, insbesondere nicht die Aussage, dass das Pflanzenschutzmittel nicht…
Das physische und das digitale Etikett eines Pflanzenschutzmittels sollten grundsätzlich dieselben Elemente enthalten, aus denen der Inhalt der erteilten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.