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Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Zuständigkeiten in einer Weise wahrnehmen, die den Verwaltungskosten, die den Unternehmen bei der Vorbereitung des Antrags und den nationalen Behörden bei dessen Bearbeitung entstehen, Rechnung trägt und in einem angemessenen Verhältnis zu den mit dem Antrag verbundenen geschätzten finanziellen Risiken steht.
Die Mitgliedstaten ergreifen auf Ersuchen der Kommission die notwendigen Maßnahmen, um die effektive Funktionsweise ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme und…
Aus Gründen der administrativen, technischen und wirtschaftlichen Effizienz sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Behörden zu benennen, die für die…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verwaltungsgesellschaften der Art, dem Umfang und der…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich kontinuierlich an bewährten Verwaltungsverfahren orientieren und alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.