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Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die zuständigen Behörden und die Kommission sollten bei Tätigkeiten zur Unterstützung der Umsetzung wie z. B. der Entwicklung geeigneter Leitlinien und dem Austausch bewährter Verfahren zusammenarbeiten. Zur Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand sollten Informationspflichten gegebenenfalls auf die aus anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union abgestimmt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden gleichwertige Angaben, die von Betreibern in Übereinstimmung mit anderen einschlägigen…
Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Mitteilung und den Austausch von Informationen über die Durchführung dieser…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
In jedem Mitgliedstaat sollte eine einzige zuständige Behörde benannt werden, die in letzter Instanz für die Überwachung der Einhaltung der nach dieser…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die für die Anwendung dieser Richtlinie zuständigen Behörden dazu anzuhalten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.