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Um die finanziellen Risiken und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des koordinierten Pakets zu mindern, könnten die Mitgliedstaaten beschließen, wirksame und verhältnismäßige finanzielle und administrative Kontrollen durchzuführen, bevor sie den Antrag bei der Kommission stellen („Ex-ante-Kontrollen“).
Jeder Vorgang wird mindestens einer Ex-ante-Kontrolle unterzogen, bei der dessen operative und finanzielle Aspekte auf der Grundlage von Unterlagen und der…
Die Mitgliedstaaten nehmen Ex-ante-Evaluierungen vor, um das Konzept ihrer GAP-Strategiepläne qualitativ zu verbessern.
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten die Zahlungen erst geleistet werden, nachdem die Einhaltung der Förderkriterien…
Die begünstigten Länder nehmen für jedes operative Programm eine gesonderte Ex-ante-Evaluierung vor. In hinreichend begründeten Fällen können die begünstigten…
Die Mitgliedstaaten nehmen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die einzelnen Handelsteilnehmern auferlegten Kontrollen koordiniert und die Kontrollen gemäß den Artikeln 5, 8 und 9 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.