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Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, eine ausreichende Versorgung mit Düngemitteln auf Stickstoffbasis sicherzustellen und dadurch ernste Störungen auf dem Unionsmarkt für diese Waren zu vermeiden, Vorschriften über die vorübergehende Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sowie über die Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel festzulegen. Die vorliegende Verordnung geht gemäß Artikel 5 Absatz 4 EUV nicht über das zur Erreichung der damit verfolgten Ziele erforderliche Maß hinaus.
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Düngemitteln auf Stickstoffbasis, die in der Union in unzureichenden Mengen hergestellt…
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Verbesserung der…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels der Union, negative…
Um die grundlegenden Ziele zu erreichen, dass ein wirksames Funktionieren der Zollunion ermöglicht und die gemeinsame Handelspolitik umgesetzt wird, ist es im…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union ist es erforderlich und angemessen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.