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Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es notwendig und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, sicherzustellen, dass Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte ausgelaugte Rübenschnitzel und getrocknete Erbsen aus der Russischen Föderation und der Republik Belarus den Markt der Union für diese Waren und das ordnungsgemäße Funktionieren der Zollunion nicht beeinträchtigen, Vorschriften zur Erhöhung der Zölle auf diese Waren mit sofortiger Wirkung zu erlassen. Die vorliegende Verordnung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 EUV nicht über das für die Verwirklichung der damit verfolgten Ziele erforderliche Maß hinaus.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, mit sofortiger Wirkung Vorschriften zur Erhöhung der Zölle auf die…
Dementsprechend sollten für die Einfuhren von Getreide, Ölsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen sowie von pelletierten ausgelaugten Rübenschnitzeln und…
Es müssen geeignete zolltarifliche Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Verbesserung der…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung des Ziels dieser Verordnung erforderlich und angemessen, die Handelsregelung für…
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Erleichterung des Handels bei gleichzeitigem Schutz des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.