VERORDNUNG (EU) 2026/1184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Infrastrukturbetreiber sollten die Standardparameterwerte soweit erforderlich anpassen, um lokalen oder nationalen Gegebenheiten auf der Grundlage akzeptierter Ansätze und empirischer Nachweise Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 18 32026R1184
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