Erwägungsgrund 27 32026R1184
Die Bestimmungen für das Management des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs unter normalen Bedingungen und im Falle von Störungen sollten einen reibungslosen, resilienten und nahtlosen Betrieb von Schienenverkehrsdiensten fördern. Diese Bestimmungen sollten ein System der strukturierten Koordinierung zwischen Infrastrukturbetreibern und anderen Beteiligten enthalten.