Erwägungsgrund 3 32026R1336
Um die Diversifizierung der Lieferketten für Wirtschaftsteilnehmer in der Union zu gewährleisten, werden mit dem Beschluss (GASP) 2026/1333 neue befristete Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine benannte Einrichtung eingeführt, womit die Abwicklung von mit dieser Einrichtung geschlossenen Operationen, Verträgen und anderen Vereinbarungen sowie Industriekäufe von dieser Einrichtung hergestellten kritischen Komponenten ermöglicht werden. Von den Wirtschaftsteilnehmern wird erwartet, dass sie vor Ablauf dieser Ausnahmeregelung geeignete Diversifizierungspläne festlegen und umsetzen, um einen Übergang zu alternativen Bezugsquellen zu ermöglichen.