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Um die Diversifizierung der Lieferketten für Wirtschaftsteilnehmer in der Union zu gewährleisten, werden mit dem Beschluss (GASP) 2026/1333 neue befristete Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine benannte Einrichtung eingeführt, womit die Abwicklung von mit dieser Einrichtung geschlossenen Operationen, Verträgen und anderen Vereinbarungen sowie Industriekäufe von dieser Einrichtung hergestellten kritischen Komponenten ermöglicht werden. Von den Wirtschaftsteilnehmern wird erwartet, dass sie vor Ablauf dieser Ausnahmeregelung geeignete Diversifizierungspläne festlegen und umsetzen, um einen Übergang zu alternativen Bezugsquellen zu ermöglichen.
Um die Diversifizierung der Lieferketten für Wirtschaftsteilnehmer in der Union zu gewährleisten, ist es angezeigt, neue befristete Ausnahmen vom Einfrieren von…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 werden zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und…
Es ist ferner angezeigt, zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und wirtschaftliche…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine vorübergehende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Organisationen Gelder und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.