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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, eingeführt. Diese Ausnahme soll es den im Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder einem Versicherungsanbieter ermöglichen, aufgrund eines Risikos, für das sie haften, Zahlungen zu leisten.
Es ist angezeigt, eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 werden zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine vorübergehende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Einrichtungen Gelder und…
Es ist ferner angezeigt, zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und wirtschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.