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Was die Anmerkung zu Saiga tatarica (Population Kasachstans) anbelangt, so betreffen einige Elemente des im Rahmen des Übereinkommens angenommenen Textes die künftige Überprüfung des Handels und die mögliche Vorlage eines überarbeiteten Vorschlags auf einer künftigen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien. Da diese Elemente keine Handelsvorschriften darstellen, sollten sie nicht als verbindliche Bedingungen in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden.
Der Abschnitt zur Auslegung der Anhänge des Übereinkommens wurde geändert, und auf der CoP 20 wurden einige Anmerkungen zu mehreren in jenen Anhängen…
Der Abschnitt zur Auslegung der Anhänge des Übereinkommens wurde geändert und auf der CoP 19 wurden einige Anmerkungen zu mehreren in jenen Anhängen…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel beschränkt ist oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten…
Darüber hinaus wurden in den Anhängen des Übereinkommens folgende Anmerkungen geändert: — die Anmerkung zu Saiga tatarica (Population Kasachstans); — die…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung…
Im Zuge der Überarbeitung des Anhangs IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 werden einige bestehende Einträge gestrichen und zur Berücksichtigung von Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.