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Die folgenden Arten und Gattungen wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Budorcas tibetana, Cachryx spp., Chelus orinocensis, Aloiampelos spp. (mit Anmerkung #4), Aloidendron spp. (mit Anmerkung #4), Aristaloe spp. (mit Anmerkung #4), Gonialoe spp. (mit Anmerkung #4), Kumara spp. (mit Anmerkung #4).
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Taxa wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der Verordnung (EG) Nr.…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.