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Die folgenden Taxa wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Gazella dorcas, Hyaena hyaena, Choloepus hoffmanni, Choloepus didactylus, Bycanistes spp., Ceratogymna spp., Sporophila angolensis, Sporophila atrirostris, Sporophila crassirostris, Sporophila funerea, Sporophila nuttingi, Phyllurus amnicola, Phyllurus caudiannulatus, Pelophylax epeiroticus (mit verzögerter Umsetzung), Pelophylax lessonae (mit verzögerter Umsetzung)), Pelophylax ridibundus (mit verzögerter Umsetzung), Pelophylax shqipericus (mit verzögerter Umsetzung), Galeorhinus galeus (mit verzögerter Umsetzung), Mustelus spp. (mit verzögerter Umsetzung), Centrophoridae spp. (mit verzögerter Umsetzung), Holothuria lessoni (mit verzögerter Umsetzung), Grammostola rosea, Commiphora wightii (mit neuer Anmerkung #19). Bestimmte Änderungen der Anhänge des Übereinkommens sehen ein verzögertes Inkrafttreten gemäß dem Beschluss der Konferenz der Vertragsparteien vor, damit sich die Vertragsparteien auf ihre Umsetzung vorbereiten können. Diese Taxa sollten daher mit demselben späteren Geltungsbeginn in Anhang B aufgenommen werden.
Die folgenden Taxa, die bisher unter Anhang III des Übereinkommens und Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Taxa wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Die folgenden Arten und Gattungen wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang B der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.