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Die Art Othonna retrorsa, die bisher in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt war, sollte aus jenem Anhang gestrichen werden; sie wurde als Synonym für Crassothonna clavifolia anerkannt, die auf Ersuchen Südafrikas am 23.2.2023 in Anhang III des Übereinkommens und am 20.5.2023 in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen wurde. Zusätzlich sollte die Schreibweise von Adenia pechuelli in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 berichtigt und in Adenia pechuelii geändert werden.
Die Art Othonna retrorsa, die bisher in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt war, sollte aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr.…
Die Anmerkungen zu den Einträgen für Cedrela fissilis, Cedrela lilloi und Cedrela odorata in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sollten geändert werden,…
Die folgenden Taxa, die bisher unter Anhang III des Übereinkommens und Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen…
Im Anhang der Verordnung sollte die Fußnote zu Ovis collium, Ovis darwini, Ovis jubata, Ovis karelini, Ovis polii und Ovis severtzovi mit dem Wortlaut „Dieses…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.