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Die Kommission sollte den Warenanwendungsbereich dieser Verordnung periodisch bewerten. Insbesondere sollte die Kommission bis zum 31. Dezember 2026 bewerten, ob der Warenanwendungsbereich so geändert werden muss, dass bestimmte Waren darunter fallen. Bis zum 30. Juni 2027 sollte die Kommission bewerten, ob der Warenanwendungsbereich geändert werden muss, insbesondere im Hinblick darauf, dass bestimmt wird, ob sie auch Waren umfassen sollte, die aus einer erheblichen Menge an Stahl hergestellt werden oder eine erhebliche Menge an Stahl enthalten, u. a. vorrangig nachgelagerte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die nicht unter diese Verordnung fallen. Außerdem sollte die Kommission bis zum 30. Juni 2029 und danach alle zwei Jahre eine weitere Bewertung des Warenanwendungsbereichs vornehmen, es sei denn, erhebliche Marktstörungen oder plötzliche Veränderungen bei den globalen Handelsmustern erfordern eine frühere Bewertung. Darüber sollte die Kommission vor jeder Bewertung des Warenanwendungsbereichs rechtzeitig die Interessenträger konsultieren. Insbesondere sollte im Hinblick auf den knappen Zeitrahmen für die erste Bewertung bis zum 1. Juli 2026 eine Konsultation eingeleitet werden. Zeigen die Bewertungen, dass der Warenanwendungsbereich geändert werden muss, so sollte die Kommission in Betracht ziehen, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorzulegen.
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 21. Mai 2026 darüber Bericht. In diesem…
Spätestens zum 9. Januar 2033 und anschließend mindestens alle sechs Jahre bewertet die Kommission die vorliegende Verordnung sowie ihren Beitrag zum…
Die Kommission bewertet bis zum 30. Juni 2027, ob der Warenanwendungsbereich geändert werden muss, wobei sie u. a. insbesondere der Frage Rechnung trägt, ob sie…
Bis zum 30. Juni 2029 und danach alle drei Jahre sollte die Kommission die die Wirksamkeit dieser Verordnung bewerten und dabei der Entwicklung der wesentlichen…
Bis zum 31. Januar 2030 sollte die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen dieser Verordnung vorlegen. Diese Bewertung sollte die Änderungen umfassen, die…
Die Arbeiten zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung sollten unter uneingeschränkter Achtung der in der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.