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Die Kommission überwacht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex auf Unionsebene, um die Transparenz bei Informationen über Patente auf pflanzliches biologisches Material zu verbessern, den Zugang der Züchter zu diesem Material zu erleichtern und die Rechtssicherheit für Züchter und Landwirte zu erhöhen (im Folgenden „Verhaltenskodex“).
Die Kommission lädt die Inhaber von Patenten mit Bezug zu NGT-Pflanzen, Vertreter freiwilliger Plattformen für die Lizenzierung von Patenten auf pflanzliches biologisches Material, Organisationen von Pflanzenzüchtern und Landwirten sowie, soweit angemessen, andere Organisationen der Zivilgesellschaft und andere interessierte Akteure dazu ein, sich auf freiwilliger Basis an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex zu beteiligen.
Die Kommission strebt an, dass der Verhaltenskodex die folgenden Verpflichtungen für Patentinhaber enthält:
Bereitstellung klarer, umfassender und öffentlich zugänglicher Informationen über Patente und Patentanmeldungen auf biologisches Material, das in Pflanzensorten, die in der Union in Verkehr gebracht werden, enthalten ist;
Festlegung von Modalitäten für die Lizenzierung von Patenten zu fairen und angemessenen Bedingungen, einschließlich über freiwillige Plattformen gemäß Absatz 2;
gütliche Beilegung von Patentstreitigkeiten, an denen Züchter, bei denen es sich um KMU handelt, oder Landwirte im Falle eines unbeabsichtigten geringfügigen Vorhandenseins von patentiertem biologischem Material auf ihren Feldern beteiligt sind.
Die Kommission strebt an, dass der Verhaltenskodex die folgenden Verpflichtungen für freiwillige Plattformen für die Lizenzierung von pflanzlichem biologischem Material enthält:
kostenattraktive Gebühren für die Beteiligung an den Plattformen, um die Beteiligung von Züchtern, bei denen es sich um KMU handelt, an den Plattformen zu erleichtern;
standardisierte Lizenzvereinbarungen;
faire und unparteiische Mechanismen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über Lizenzgebühren.
Die Kommission strebt an, dass im Verhaltenskodex seine Ziele festlegt werden, Indikatoren zur Messung der Verwirklichung dieser Ziele enthalten sind, den Bedürfnissen und Interessen aller interessierten Akteure auf Unionsebene, einschließlich Pflanzenzüchtern und Landwirten, gebührend Rechnung getragen wird und ein Rahmen für die Berichterstattung bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass die Beteiligten der Kommission jährlich über alle zur Umsetzung des Verhaltenskodex ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse Bericht erstatten, wozu auch aggregierte Informationen über Lizenzen gehören, die gemäß den in Absatz 3 Buchstabe b genannten Modalitäten gewährt wurden. Die Kommission kann bei der Ausarbeitung des Verhaltenskodex den Unternehmern Empfehlungen geben.
Die Kommission überwacht das Ausmaß der Beteiligung am Verhaltenskodex, seine Funktionsweise und die Verwirklichung seiner Ziele gemäß den Absätzen 1 bis 5.
Bis zum 17. Juli 2033 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Evaluierung der Funktionsweise des Verhaltenskodex. Bei ihrer Evaluierung prüft die Kommission die Ergebnisse der Ausarbeitung des Verhaltenskodex gemäß den Absätzen 1 bis 5 und der Überwachung gemäß Absatz 6. In diesem Zusammenhang prüft die Kommission zudem, ob und in welchem Umfang gegen Bestimmungen des Verhaltenskodex verstoßen wurde und ob der Verhaltenskodex einen fairen und angemessenen Zugang zu patentiertem pflanzlichem biologischem NGT-Material sichergestellt hat. Dem Bericht werden gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt, um das reibungslose Funktionieren des Sektors zu gewährleisten, insbesondere des Zugangs zu patentiertem pflanzlichem biologischem NGT-Material für Primärnutzer, einschließlich Landwirte.
Der Verhaltenskodex muss bis zum 17. Januar 2028 vorliegen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.