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Diese Verordnung sollte dem Fortschritt dabei, das Ziel der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie zu erreichen, bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch/biologisch zu bewirtschaften, nicht im Wege stehen. Die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates verbietet die Verwendung von GVO und Erzeugnissen aus und mit GVO in der ökologischen/biologischen Produktion. Darin werden GVO für die Zwecke jener Verordnung unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2001/18/EG definiert, wobei GVO, die durch die in Anhang I B jener Richtlinie aufgeführten Verfahren der genetischen Veränderung gewonnen wurden, von dem Verbot ausgenommen sind. Infolgedessen werden NGT-Pflanzen der Kategorie 2 in der ökologischen/biologischen Produktion verboten. Es ist jedoch notwendig, den Status von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 für die Zwecke der ökologischen/biologischen Produktion zu klären. Derzeit muss die Vereinbarkeit des Einsatzes von NGT mit den Grundsätzen der ökologischen/biologischen Produktion weiter geprüft werden. Die Verwendung von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollte daher in der ökologischen/biologischen Produktion verboten werden, bis eine derartige weitere Prüfung stattgefunden hat.
Für die Zwecke der Verordnung (EU) 2018/848 gelten die Vorschriften gemäß Artikel 5 Buchstabe f Ziffer iii und Artikel 11 der genannten Verordnung,…
Abgesehen von den in der Verordnung (EU) 2018/848 festgelegten Ausnahmen sind die ökologischen/biologischen Produktionsketten bereits von konventionellen…
Die Verwendung von GVO in der ökologischen/biologischen Produktion ist verboten. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz sollte es nicht möglich sein, ein…
Genetisch veränderte Organismen (GVO) und Erzeugnisse, die aus oder durch GVO erzeugt wurden, sind mit dem ökologischen/biologischen Produktionskonzept und der…
NGT-Pflanzen, die auch natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtungstechniken erzeugt werden könnten (im Folgenden „NGT-Pflanzen der Kategorie 1“),…
Auf der Grundlage des derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsaspekte, sollte diese Verordnung nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.