Erwägungsgrund 19 32026R1388
Herbizidtolerante Pflanzen werden so gezüchtet, dass sie absichtlich tolerant gegenüber Herbiziden sind, um in Kombination mit dem Einsatz dieser Herbizide angebaut zu werden. Erfolgt ein solcher Anbau nicht unter geeigneten Bedingungen, so kann dies zur Entwicklung von Unkraut führen, das gegen diese Herbizide resistent ist, oder dazu, dass die Menge der ausgebrachten Herbizide erhöht werden muss, unabhängig von der Züchtungstechnik, wobei die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt besteht. Darüber hinaus werden in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ spezifische Ziele zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden bis 2030 vorgeschlagen. Die vorliegende Verordnung sollte ebenfalls zu diesem Ziel beitragen. Daher sollte die Entwicklung und Verwendung von NGT-Pflanzen, bei denen die Toleranz gegenüber Herbiziden zu den Merkmalen gehört, die durch die genetischen Veränderungen vermittelt werden sollen, beobachtet werden, und diese Pflanzen sollten weiterhin Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und Überwachungsanforderungen unterliegen. Daher sollten NGT-Pflanzen, bei denen die Toleranz gegenüber Herbiziden zu den Merkmalen gehört, die durch die genetischen Veränderungen vermittelt werden sollen, von dem Status der Kategorie 1 ausgenommen werden und somit den Bestimmungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 unterliegen.