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Die Mitgliedstaaten grenzen für die betreffenden Pflanzenarten von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von FVG der Kategorien „quellengesichert“ und „ausgewählt“ Herkunftsgebiete ab.
Die zuständigen Behörden erstellen Karten, aus denen die Abgrenzung der Herkunftsgebiete ersichtlich ist, und veröffentlichen diese auf ihrer Website. Sie stellen diese Karten der Kommission und den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten über FOREMATIS zur Verfügung.
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Herkunftsgebiete für Ausgangsmaterial der einzelnen Baumarten nach…
Für Ausgangsmaterial, das für die Erzeugung von FVG der Kategorien „quellengesichert“ und „ausgewählt“ bestimmt ist, sollten die Mitgliedstaaten für die…
Als Grundlage für die Abgrenzung von Herkunftsgebieten werden ökologische Grundeinheiten in der als Anlage 1 dieser Verordnung beigefügten "Übersicht über…
Der Mitgliedstaat bzw. die Mitgliedstaaten, der/die die Ermittlung der Ursprungsregion vornimmt/vornehmen, meldet/melden der Kommission die betreffende Region.
Ausgangsmaterial: Beim Ausgangsmaterial muss es sich um einen Erntebestand in einem einzigen Herkunftsgebiet handeln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.