Erwägungsgrund 15 32026R1392
Die Unionsvorschriften für die Erzeugung mit der Absicht des Inverkehrbringens und das Inverkehrbringen von FVG sollten den praktischen Erfordernissen Rechnung tragen und nur für bestimmte Arten und ihre Hybriden, die für die Ziele dieser Verordnung von Bedeutung sind, gelten. Diese Arten sollten in dieser Verordnung aufgeführt werden.