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Um die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten in Bezug auf FVG in der gesamten Union zu harmonisieren, sollten Vorschriften für die Benennung der für solche Aufgaben zuständigen Behörden und die sie betreffenden Anforderungen sowie Vorschriften für die Durchführung und mögliche Übertragung dieser Aufgaben festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten benennen ihre zuständige(n) Behörde(n) und übertragen ihnen die Verantwortung für die Organisation oder Durchführung amtlicher Kontrollen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um…
Aufgrund der Besonderheiten des FVG-Sektors sollten mit dieser Verordnung eigene Bestimmungen über die amtlichen Kontrollen von FVG festgelegt werden. Um die…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Die Mitgliedstaaten sollten Behörden benennen oder einrichten, die für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie und erforderlichenfalls für die…
Mit der vorliegenden Verordnung sollte angestrebt werden, einen harmonisierten Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.