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Zur Verbesserung der Kohärenz der Vorschriften für FVG mit den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/2031 über Pflanzenpässe sollte es zulässig sein, das amtliche Etikett für FVG mit dem Pflanzenpass zu kombinieren.
In Artikel 83 wird folgender Absatz eingefügt: „(5a) Bei zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die als ‚quellengesichert‘, ‚ausgewählt‘, ‚qualifiziert‘ oder…
Das Warenbegleitpapier oder Etikett nach Absatz 1 kann auch mit dem Pflanzenpass nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/2031, der…
Das amtliche Etikett zur Kennzeichnung von anerkanntem Anbaumaterial nach Absatz 1 wird mit dem Pflanzenpass nach den Vorschriften der Verordnung (EU)…
In Anhang VII der Verordnung (EU) 2016/2031 werden die folgenden Teile aufgenommen: „TEIL E Pflanzenpässe für die Verbringung innerhalb des Gebiets der Union,…
Auf dem amtlichen Etikett gemäß Absatz 1 können auch die phytosanitären Begleitdokumente gemäß der Richtlinie 92/105/EWG der Kommission über eine…
Festlegung von Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass der betreffende Pflanzenpass, auch wenn er nicht angebracht ist, sich dennoch auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.