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Aufgrund der Besonderheiten des FVG-Sektors sollten mit dieser Verordnung eigene Bestimmungen über die amtlichen Kontrollen von FVG festgelegt werden. Um die einheitliche Durchführung der amtlichen Kontrollen von FVG in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, Synergien mit dem System amtlicher Kontrollen in ähnlichen Sektoren, insbesondere dem Pflanzenschutzsektor, zu schaffen und um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, bestehende Instrumente und Werkzeuge wie das IMSOC zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über FVG zu nutzen, sollten die Bestimmungen über amtliche Kontrollen in der vorliegenden Verordnung erforderlichenfalls ergänzend zu den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/625 angewandt werden.
spezifische Anforderungen an die Durchführung dieser amtlichen Kontrollen betreffend die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Eingang in die Union sowie die…
Um die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten in Bezug auf FVG in der gesamten Union zu harmonisieren, sollten Vorschriften für die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um…
Mit der vorliegenden Verordnung sollte angestrebt werden, einen harmonisierten Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur gleichzeitigen Ermöglichung der Umsetzung nationaler oder regionaler…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollten bestimmte Anforderungen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.