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Es sei darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die mit der Durchführung von Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung betraut sind, auch zuständige Behörden sein können, die gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/625 benannt wurden und daher für die Organisation amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten in anderen Bereichen verantwortlich sind.
Die Mitgliedstaaten benennen ihre zuständige(n) Behörde(n) und übertragen ihnen die Verantwortung für die Organisation oder Durchführung amtlicher Kontrollen…
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständigen Behörden, die die Verantwortung für die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen geprüft wird, ob die Akteure…
Die zuständigen Behörden
„zuständige Behörden“ zuständige Behörden im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2017/625;
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Erfüllung der in dieser Verordnung dargelegten Pflichten zuständig sind. Die…
Für alle Bereiche, für die die vorliegende Verordnung gilt, sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Während Mitgliedstaaten selbst am besten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.