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Die Auswahl von KI-Gigafabriken sollte auf der Grundlage einer gemeinsamen Auftragsvergabe durch das Gemeinsame Unternehmen und einen oder mehrere öffentliche Auftraggeber aus den beteiligten Ländern, die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind (im Folgenden „beteiligte Staaten“), erfolgen. Das Gemeinsame Unternehmen und die beteiligten Staaten sollten eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung schließen, die alle Kernelemente der anschließenden Aufforderung zur Interessenbekundung umfasst, einschließlich der Zusagen der beteiligten Staaten, die Mitgliedstaaten sind, ihren Anteil an jeder KI-Gigafabrik, die nach Abschluss des vom Gemeinsamen Unternehmen durchgeführten Auswahlverfahrens für eine Finanzierung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ausgewählt wurde, zu finanzieren. Die Zusagen der Mitgliedstaaten sollte dem Gemeinsamen Unternehmen vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung vorgelegt werden.