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Die Entwicklung der nächsten Generation hochmoderner KI-Modelle dürfte Großanlagen mit mindestens drei- bis viermal so viele der modernsten KI-Prozessoren, die derzeit in den leistungsfähigsten KI-Fabriken verfügbar sind, erforderlich machen, wobei die Stromversorgungskapazität, die Energie- und Wassereffizienz sowie die Kreislauffähigkeit zu berücksichtigen sind. Die derzeit in der Verordnung (EU) 2021/1173 vorgesehenen Mechanismen reichen nicht aus, um die Einrichtung und den Betrieb von KI-Gigafabriken zu unterstützen. Daher ist eine gezielte Änderung erforderlich, um das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen“) mit der erforderlichen Rechtsgrundlage auszustatten, die erforderlich ist, damit es seine Zusagen in Bezug auf die Einrichtung und den Betrieb von KI-Gigafabriken in Europa erfüllen kann.