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Angesichts der vorstehenden Ausführungen sollten alle RHG für Carbendazim und Thiophanat-methyl auf die einschlägigen erzeugnisspezifischen Bestimmungsgrenzen gesenkt und in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt werden.
Für die Wirkstoffe Carbendazim und Thiophanat-methyl wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im…
Für Thiencarbazon-methyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden…
Die CRHG für Clothianidin und Thiamethoxam sollten daher als RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden, es sei denn, sie gelten für…
Für diejenigen Wirkstoffe, für die alle RHG auf die entsprechende Bestimmungsgrenze gesenkt werden sollten, sollten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der…
Für Bifenazat, Chlorpropham und Esfenvalerat sind in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG)…
Für Bispyribac, Metosulam, Oryzalin, Oxasulfuron und Triazoxid entsprechen alle RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 bereits der Bestimmungsgrenze.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.