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Die Behörde schlug ferner in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen bzw. Gutachten vor, die Rückstandsdefinitionen für Carbendazim, die derzeit auch Benomyl umfassen, zu ändern und für beide Stoffe einzelne RHG festzulegen. Sie schlug zudem vor, für die Zwecke der Durchsetzung die Rückstandsdefinitionen für Carbendazim in allen Erzeugnissen tierischen Ursprungs von „Carbendazim und Thiophanat-methyl, ausgedrückt als Carbendazim“ in „Summe aus Carbendazim und 5-Hydroxy-carbendazim, ausgedrückt als Carbendazim“ und für Thiophanat-methyl in allen Erzeugnissen tierischen Ursprungs von „Carbendazim und Thiophanat-methyl, ausgedrückt als Carbendazim“ in „Thiophanat-methyl“ zu ändern. Die Kommission hält es folglich für angezeigt, diese neuen Rückstandsdefinitionen festzulegen.
Für Thiobencarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Carfentrazon-ethyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden…
Für Thiobencarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
In ihrer früheren mit Gründen versehenen Stellungnahme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zur Überprüfung aller geltenden RHG für Carbendazim und…
Für Propoxycarbazon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung eine…
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob bestimmte Bestimmungsgrenzen festgesetzt bzw. angepasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.