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Mit der Verordnung (EU) 2026/249 wurden die Quoten der Union und der Mitgliedstaaten für Lodde (Mallotus villosus) in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 2, 5, 12 und 14 für den Zeitraum vom 15. Oktober 2025 bis zum 15. April 2026 im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits in der mit Grönland vereinbarten Höhe festgesetzt. Da seitens der Fischwirtschaft der Union kein Interesse bestand, räumte die Union Grönland später jedoch die Möglichkeit ein, diese Fangmöglichkeiten zurückzugeben. Daher sollten die Quoten der Union und der Mitgliedstaaten für Lodde in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 2, 5, 12 und 14 für den Zeitraum vom 15. Oktober 2025 bis zum 15. April 2026 auf null gesenkt werden.
In Anhang IB erhält die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern von 5 und 14 (CAP/514GRN) folgende Fassung: „Art: Lodde Mallotus…
Gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates wurde für die Union für 2014 eine Quote von 0 Tonnen für den Bestand an Lodde in den grönländischen Gewässern der…
Gemäß Artikel 11 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union Einerseits und der Regierung Grönlands und der…
Am 13. Mai 2015 haben die grönländischen Behörden der Union mitgeteilt, dass die TAC für Lodde in den ICES-Untergebieten V und XIV (grönländische Gewässer) für…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , und Island vorgesehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.