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Hinsichtlich Kabeljau (Gadus morhua) in den Gewässern von Svalbard und den internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 1 und der ICES-Division 2b wenden andere Vertragsparteien des Pariser Vertrags von 1920 über Spitzbergen (Svalbard), der gleichberechtigten Zugang zur Nutzung von Ressourcen in den Meeresgebieten rund um Svalbard gewährt, eine jahresübergreifende Flexibilität von bis zu 10 % an, wohingegen in der Verordnung (EU) 2026/249 vorgesehen ist, dass die jahresübergreifende Flexibilität für die Quoten der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates nicht für diesen Bestand gilt. Es ist daher angebracht, Fischereifahrzeugen der Union zu gestatten, eine jahresübergreifende Flexibilität für diese TAC zu nutzen.
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den…
Mit der Verordnung (EU) 2022/109 des Rates wurde für das erste Quartal 2022 eine vorläufige Unionsquote von 4 500 Tonnen für Unionsflotten, die in den Gewässern…
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den…
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau und da keine Referenz-TAC für 2026 vorliegt, ist es angezeigt, eine vorläufige Unionsquote…
Die gebietsübergreifende Flexibilität (besondere Bedingung) für Kabeljau (Gadus morhua) aus der Nordsee bis zum östlichen Ärmelkanal sollte nur für…
Nach der Festsetzung einer Referenz-TAC für Nordost-Arktischen Kabeljau für 2026 sollte die endgültige Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.