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In ihrem Gutachten vom 16. Dezember 2024 bewertete die Behörde die Sicherheit der Verwendung von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester (FL-Nr. 16.136) als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass eine solche Verwendung unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Da die Verwendung von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester (FL-Nr. 16.136) als Aromastoff unter den festgelegten…
Am 16. März 2020 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester…
Da die Verwendungen des Stoffes 2-Methyl-1-(2-(5-(p-tolyl)-1H-imidazol-2-yl)piperidin-1-yl)butan-1-on (FL-Nr. 16.134) als Aromastoff unter den festgelegten…
In ihrem Gutachten vom 23. Oktober 2024 bewertete die Behörde die Sicherheit der Verwendung von Hesperetin-Dihydrochalkon (FL-Nr. 16.137) als Aromastoff und kam…
Die Behörde bewertete die Sicherheit von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung…
Da die Verwendung des Stoffes FL-Nr. 16.133 als Aromastoff keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der festgelegten Verwendungsbedingungen aufwirft und nicht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.