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Der finanzielle Beitrag der Hersteller sollte auch die Kosten von Aufklärungskampagnen mit dem Ziel der Aufklärung der Öffentlichkeit und einer verstärkten Sammlung von Altfahrzeugen sowie für die Einrichtung eines Mitteilungssystems für die Ausstellung und Übertragung von Verwertungsnachweisen und für die Datenerhebung und -übermittlung an die zuständigen Behörden decken. Da mit der vorliegenden Verordnung Änderungen in Bezug auf die finanzielle Verantwortung der Hersteller für die Sammlung von Altfahrzeugen, die unter die Richtlinie 2000/53/EG fallen, eingeführt werden, sollten außerdem geeignete Bestimmungen erlassen werden, um dem Übergang von der Richtlinie 2000/53/EG zu dieser Verordnung Rechnung zu tragen.
die Kosten der Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur Verbesserung der Sammlung von Altfahrzeugen,
Die Hersteller oder — sofern gemäß Artikel 17 Absatz 1 beauftragt — die Organisationen für Herstellerverantwortung veröffentlichen die Liste der Sammelstellen…
Mit der Richtlinie 2000/53/EG wird die grundlegende Verpflichtung für Fahrzeughersteller eingeführt, einen Teil der Kosten für die Sammlung von Altfahrzeugen zu…
In der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind harmonisierte Anforderungen an die Behandlung von Altfahrzeugen und Zielvorgaben für…
Die Hersteller sollten einen Teil der Kosten für die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen tragen, die in Verbindung mit der Erfüllung der in der…
Die Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der vorliegenden Verordnung sind zudem klarer als die in der Richtlinie 2000/53/EG festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.