Erwägungsgrund 23 32026R1738
Fahrzeuge sollten so konzipiert und hergestellt werden, dass darin möglichst wenige besorgniserregende Stoffe vorhanden sind. In ihrer Mitteilung vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt“ erklärte die Kommission, dass besorgniserregende Stoffe so wenig wie möglich verwendet und so weit wie möglich substituiert werden sollen und für nicht wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke, insbesondere in Verbraucherprodukten, nach und nach auf die schädlichsten Chemikalien verzichtet werden soll. Dementsprechend sollte die Verwendung besorgniserregender Stoffe als Bestandteil von in Fahrzeugen verwendeten Werkstoffen oder von Fahrzeugteilen- oder -bauteilen so weit wie möglich minimiert werden, damit sich Fahrzeuge und aus Fahrzeugen recycelte Werkstoffe während ihres gesamten Lebenszyklus nicht schädlich auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit auswirken.