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Um die Entwicklung und das reibungslose Funktionieren des Marktes für wiederverwendbare, überholte und wiederaufgearbeitete Teile und Bauteile und die Nachrüstung von Fahrzeugen in der Union zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, auf nationaler Ebene Anreize für die Weiterverwendung, Überholung und Wiederaufarbeitung von Teilen und Bauteilen — unabhängig davon, ob die Teile und Bauteile während der Nutzungsphase oder am Ende der Lebensdauer eines Fahrzeugs entfernt wurden — und für die Nachrüstung von Fahrzeugen zu schaffen. Diese Anreize sollten sich in den Abfallvermeidungsprogrammen widerspiegeln, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2008/98/EG aufstellen müssen. Die Kommission sollte den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten erleichtern, indem deren bewährte Verfahren in Bezug auf nationaler Ebene geschaffene Anreize im Hinblick auf eine Überwachung der Wirksamkeit geteilt werden.
Die Mitgliedstaaten nehmen die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Anreize in die gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2008/98/EG vorgeschriebenen…
Um die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Abfallvermeidungsaktivitäten zu unterstützen und um die Verbreitung bewährter Verfahren auf diesem Gebiet zu…
Um Anreize für die Verwendung nachhaltiger Bauprodukte zu schaffen, ohne dadurch Marktverzerrungen zu bewirken, und um im Einklang mit der Verordnung (EU)…
Als spezifische Maßnahme zur Vermeidung von Verpackungsabfällen sollten die Mitgliedstaaten Lösungen in Bezug auf die Wiederverwendung und Wiederbefüllung aktiv…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, durch finanzielle Anreize das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen zu beschleunigen, die die auf…
Abfallvermeidung ist der effizienteste Weg, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Abfällen zu verringern. Es ist daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.