Erwägungsgrund 32 32026R1738
Um die in dieser Verordnung genannten Zielvorgaben für die Einbeziehung des Rezyklatanteils zu erreichen, sollte die Kommission bis zum 14. August 2032 eine Überprüfung des Stands der technologischen Entwicklung und der ökologischen Leistung von biobasierten Kunststoffen und Elastomeren aus der Wiederaufbereitung von Reifen in Fahrzeugen veröffentlichen und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag mit Nachhaltigkeitsanforderungen und Zielvorgaben vorlegen.