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Mit Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 werden bestimmte Praktiken von KI-Systemen verboten, die besonders schädlich und missbräuchlich sind, im Widerspruch zu bestimmten Werten der Union stehen und bestimmte Grundrechte verletzen. Artikel 5 ist kontinuierlich zu überprüfen, wie in Artikel 112 Absatz 1 der genannten Verordnung festgelegt wurde. Angesichts der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit der Annahme der genannten Verordnung, darunter die Einführung und weit verbreitete Nutzung von KI-Systemen, mit denen nicht einvernehmlich erstellte intime Bilder, Videos, Audioaufnahmen und ähnliches Material (im Folgenden „nicht einvernehmlich erstelltes intimes Material“) und Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugt werden, muss Artikel 5 der genannten Verordnung geändert werden.