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Die Verordnung (EU) 2023/1230 wird wie folgt geändert:
In Artikel 8 werden folgende Absätze angefügt: „Die Kommission erlässt gemäß Artikel 47 dieser Verordnung delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs III dieser Verordnung durch Hinzufügung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI)-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 als hochriskant eingestuft werden, weil sie ein Sicherheitsbauteil eines unter diese Verordnung fallenden Produkts oder selbst ein unter diese Verordnung fallendes Produkt sind. Diese Anforderungen müssen sicherstellen, dass den einschlägigen Anforderungen in Kapitel III Abschnitt 2 und den Artikeln 17, 19, 72 und 73 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen wird. Beim Erlass der in Absatz 3 genannten delegierten Rechtsakte berücksichtigt die Kommission die Ziele der Verordnung (EU) 2024/1689 und gewährleistet ein Schutzniveau, das mit der genannten Verordnung im Einklang steht. Diese delegierten Rechtsakte gelten ab dem 2. August 2028.
In Artikel 20 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 47 wird wie folgt geändert:
Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
Artikel 23 der Verordnung (EU) 2017/625 wird wie folgt geändert:
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wird wie folgt geändert:
Artikel 23 wird wie folgt geändert:
In Artikel 32 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.