Erwägungsgrund 4 32021R1134
In seinem Fahrplan von 2016 zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements und in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Juni 2017 zum weiteren Vorgehen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Sicherstellung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme hat der Rat die Kommission ersucht, eine Durchführbarkeitsstudie über die Einrichtung eines zentralen EU-Registers mit Informationen über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel vorzunehmen. Auf dieser Grundlage führte die Kommission zwei Studien durch, die ergaben, dass die Einrichtung eines Registers technisch möglich wäre und die beste Option aus technischer Sicht in der Verwendung der VIS-Architektur bestünde und dass es erforderlich und verhältnismäßig wäre, den Anwendungsbereich des VIS auf Informationen über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel auszuweiten.