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Um die Kohärenz und Angleichung an weltweit harmonisierte Normen zu gewährleisten, müssen die geltenden Bestimmungen im Einklang mit der UN-Regelung Nr. 154 geändert werden. Insbesondere sollte für die Prüfung der Übereinstimmung des Fahrzeugs hinsichtlich der Verdunstungsemissionen und der On-Board-Diagnosesysteme der Verweis auf die UN-Regelung Nr. 154 für die Prüfung der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) und die On-Board-Diagnosesysteme Vorrang haben, und die Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion gemäß Anhang I Nummern 4.6 und 4.7 der Verordnung (EU) 2017/1151 sollten gestrichen werden. Die Anhänge I und IIIA der Verordnung (EU) 2017/1151 sollten entsprechend geändert werden.
Um die Kohärenz und Angleichung an weltweit harmonisierte Normen zu gewährleisten, müssen die geltenden Bestimmungen im Einklang mit der UN-Regelung Nr. 168…
Ebenso ist es erforderlich, das in der Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegte weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte…
Absatz 7 erhält folgende Fassung: „(7) Für die Prüfung Typ 1 gemäß Anhang XXI sind Fahrzeuge, die mit Flüssiggas oder Erdgas/Biomethan betrieben werden, der…
Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 sowie der Gesamtresolution über…
„ANHANG III PRÜFUNG DER ABGASEMISSIONEN 1. EINLEITUNG 1.1. Nachfolgend ist das Prüfverfahren für die Überprüfung der Abgasemissionen beschrieben. 2. ALLGEMEINE…
Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1.1 erhält folgende Fassung: „1.1. Dieser Anhang enthält die Vorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.