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Zudem wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 eine Ausnahme eingeführt, um die Freigabe eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für dem Fall zu ermöglichen, dass ein Mitgliedstaat beschlossen hat, einer in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Einrichtung oder Organisation Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die dieser Person, Einrichtung oder Organisation gehören, sich in deren Eigentum befinden oder von dieser kontrolliert werden, im öffentlichen Interesse zu entziehen, sowie um solchen Personen, Einrichtungen und Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, damit ein Ausgleich gezahlt werden kann, sofern dieser Ausgleich eingefroren wird.
Ferner ist es angezeigt, eine Ausnahme einzuführen, um die Freigabe eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für den Fall zu ermöglichen, dass ein…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine vorübergehende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Angesichts der Schwere des Vorfalls sollte eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.