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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Einrichtungen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, eingeführt, um den weiteren Betrieb des Projekts Paks II zu ermöglichen und um eine Untergrabung der nuklearen Sicherheit zu vermeiden.
Es ist auch angemessen, eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Einrichtungen Gelder und wirtschaftliche…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Organisationen Gelder und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 werden zusätzliche Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und…
Am 21. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1272 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem er eine weitere Ausnahme in Bezug auf…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Personen Gelder und…
Am 8. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/582 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.