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Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf von Öl. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird ein Verbot von Transaktionen mit Raffinerien in Russland und anderen Drittländern als Russland, die zur Verarbeitung oder Raffination von Rohöl oder zur Verarbeitung oder Mischung von in Anhang XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Erdölerzeugnissen oder von mineralischen Erzeugnissen genutzt werden, die ihren Ursprung in Russland haben, oder mit Raffinerien, die zur Umgehung restriktiver Maßnahmen genutzt werden, eingeführt. Derartige Transaktionen umfassen den Zugang zu den Anlagen der aufgeführten Raffinerien und die Erbringung von Dienstleistungen. Im Beschluss (GASP) 2026/1849 wird daher eine Raffinerie gemäß diesen Kriterien für die Aufnahme in die Liste aufgeführt. Diese Aufnahme einer Raffinerie in die Liste sollte auch im einschlägigen Anhang der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 berücksichtigt werden.
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf von Öl. Es ist angezeigt, ein Verbot von Transaktionen mit Raffinerien in Russland und anderen…
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Erdöl. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird ein Verbot der vorübergehenden…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/327 werden ferner der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien nach Russland zur…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Verbot verhängt, Erdölerzeugnisse, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden, unmittelbar oder…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt…
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Erdöl. Es ist angebracht, ein Verbot der vorübergehenden Verwahrung von russischem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.