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Da wachshaltiger Schellack nicht als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird und keine Daten zur Bestätigung seiner Sicherheit verfügbar waren, sollten die Informationen über wachshaltigen Schellack aus den Spezifikationen für Schellack (E 904) gestrichen werden.
Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Schellack (E 904) zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in mehreren Lebensmittelkategorien…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Efalex® und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Efalex® und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Efalex® und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.