Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Überzugmittel verwendeter Schellack (E 904) dient als Schutzüberzug für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten. Insbesondere schützt Schellack (E 904), wenn er auf die Oberfläche der Tabletten aufgebracht wird, diese vor dem Zerfall, bevor sie den Darm erreichen, was gewährleistet, dass die in den Tabletten enthaltenen Wirkstoffe entsprechend freigesetzt werden können.
Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Schellack (E 904) als Überzugmittel für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und…
Am 25. Oktober 2018 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Schellack (E 904) als Überzugmittel in der Lebensmittelkategorie 13.2…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) muss bei der Herstellung von Tabletten für besondere medizinische Zwecke aus technologischen Gründen zugesetzt werden, damit sich…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 13.2 „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Schellack (E 904) zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in mehreren Lebensmittelkategorien…
Für Bienenwachs (E 901), Carnaubawachs (E 903), Schellack (E 904) und mikrokristallines Wachs (E 905) wurde die Zulassung für die Verwendung als Überzugsmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.