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Am 29. Januar 2021 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach ihrer Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoffe zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Pektinen (E 440) in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 in den derzeit zulässigen Mengen Gesundheitsrisiken birgt. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Spezifikationen empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für die toxischen Elemente zu senken und eine Höchstgrenze für Aluminium sowie mikrobiologische Kriterien aufzunehmen.
Am 6. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als…
Am 18. Juli 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten zu Pektin (E 440i) und…
Am 13. Dezember 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff in…
Am 21. März 2023 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für…
Am 21. März 2024 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln…
Die Behörde kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 30. September 2021 zu dem Ergebnis, dass es keinen Anlass für Sicherheitsbedenken gibt, wenn der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.