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Am 13. Dezember 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach seiner Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Gummi arabicum (E 414) in den derzeitigen Verwendungsmengen keine Gesundheitsrisiken birgt. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten einschlägigen Spezifikationen empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für die toxischen Elemente zu senken, Höchstgrenzen für Aluminium und Proteine festzulegen, die mikrobiologischen Kriterien zu ändern sowie anzugeben, dass Oxidasen und Peroxidasen inaktiviert sind.
Am 6. April 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam zu…
Am 29. Januar 2021 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als…
Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Gummi arabicum (E 414) unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens der Behörde zu ändern.…
Am 10. Oktober 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten zu Gummi arabicum (E 414)…
Am 21. März 2024 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln…
Am 16. Januar 2018 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.