Art. 229 Abs. 1 32026R2108Einrichtung und Rechtsstellung
Die EU-Zollbehörde wird hiermit eingerichtet, sie ist eine Einrichtung der Union und besitzt Rechtspersönlichkeit.
Art. 29 Abs. 1 32002R2368VERORDNUNG (EG) Nr. 2368/2002 DES RATES vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Art. 37 32012R0036VERORDNUNG (EU) Nr. 36/2012 DES RATES vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 37 32013R0228VERORDNUNG (EU) Nr. 228/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 12 32005R2173VERORDNUNG (EG) Nr. 2173/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 13 32014R0673VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.