Gesetze
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Die EU-Zollbehörde wird hiermit eingerichtet, sie ist eine Einrichtung der Union und besitzt Rechtspersönlichkeit.
Die EU-Zollbehörde besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedstaats zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
Die EU-Zollbehörde wird durch ihren Exekutivdirektor vertreten.
gegebenenfalls und auf Ersuchen bei allen anderen Tätigkeiten der EU-Zollbehörde.
Entscheidungen über die internen Strukturen der EU-Zollbehörde zu treffen, erforderlichenfalls auch die Befugnisse für Funktionen zu übertragen, die die…
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der EU-Zollbehörde besteht aus
Die EU-Zollbehörde führt Tätigkeiten zum Kapazitätsaufbau durch und leistet operative Unterstützung und Koordinierungsarbeit für die Zollbehörden und die…
Die Kommission ist für die Einrichtung und den Anfangsbetrieb der EU-Zollbehörde zuständig, bis die EU-Zollbehörde die operativen Kapazitäten zur Ausführung…
Die EU-Zollbehörde trägt zur Erfüllung des Auftrags der Zollbehörden gemäß Artikel 2 bei.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.