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In Anbetracht der Natur dieser Behörde müssen das Europäische Parlament und der Rat bei der Wahl des Sitzes der EU-Zollbehörde sicherstellen, dass die Behörde aufgrund ihres Standorts in der Lage ist, ihre Aufgaben und Befugnisse in vollem Umfang wahrzunehmen, hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal einzustellen und angemessene Schulungsmöglichkeiten anzubieten. Darüber hinaus müssen das Europäische Parlament und der Rat bei der Wahl des Sitzes der EU-Zollbehörde die folgenden Kriterien berücksichtigen: die Verfügbarkeit geeigneter Büroräume und die Fähigkeit, das betreffende Personal unterzubringen, bevor die EU-Zollbehörde ihre Tätigkeit aufnimmt; die Erreichbarkeit des Standorts und das Vorhandensein angemessener Bildungseinrichtungen für die Kinder der Mitglieder des Personals; ein angemessener Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Sozialversicherung und zu medizinischer Versorgung für Kinder und Ehegatten der Mitglieder des Personals sowie geografische Ausgewogenheit. In Anbetracht dieser Kriterien sollte die EU-Zollbehörde ihren Sitz in Lille, Frankreich, haben.
Der Sitz der EU-Zollbehörde befindet sich in Lille (Frankreich).
Der Sitzmitgliedstaat der EU-Zollbehörde gewährleistet die bestmöglichen Bedingungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der EU-Zollbehörde, einschließlich…
ein Sitzabkommen über den Sitz der EU-Zollbehörde – und gegebenenfalls ähnliche Abkommen mit den Sitzmitgliedstaaten, in denen sich Außenstellen befinden –…
Die EU-Zollbehörde sollte einen Zollbeirat einrichten, dessen Aufgabe es sein wird, die EU-Zollbehörde zur Durchführung technischer Maßnahmen und Beschlüsse, zu…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten in einem Verwaltungsrat vertreten sein, um das wirksame Funktionieren der EU-Zollbehörde zu gewährleisten. Bei…
Um bewährte Verfahren auszutauschen und die operative Wirksamkeit zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten darüber hinaus in der Lage sein, Zollbeamte auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.